Rechtsanwalt Sudmann aus Mannheim

Treten Probleme am Arbeitsplatz auf, ist fachliche Hilfe notwendig. Die Gesetzestexte sind üblicherweise in einer Art verfasst, die für nicht juristisch geschulte Menschen kaum verständlich ist. Die Gewerkschaften bieten Arbeitnehmern die Mitgliedschaft an, bei der monatliche Beiträge anfallen. Mitarbeiter der Geschäftsführung und eine große Anzahl des Personals sind nicht gewerkschaftlich organisiert. Stellen sich Probleme am Arbeitsplatz ein oder erhalten sie die Kündigung des Arbeitsvertrags, suchen sie Hilfe bei einem Fachanwalt.

Roland Sudmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und blickt auf eine langjährige Tätigkeit in diesem Berufsfeld zurück. Als Partner der Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel agiert er bundesweit und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Für Arbeitnehmer ist er im Individualarbeitsrecht tätig. Er führt mit dem Betroffenen zuerst ein Erstgespräch, bei dem er die Informationen und Fakten sondiert und analysiert. Danach bespricht er mit seinem Mandanten den Weg, der zum Erfolg führt. Die Kosten hierfür richten sich nach dem Streitwert. Gibt der Arbeitnehmer Roland Sudmann das Mandat, rechnet der Fachanwalt die Kosten für das Erstgespräch im Rahmen seiner Tätigkeit an.

Über eine Rechtsschutzversicherung verfügt die Mehrzahl der Menschen. Neben der üblichen Absicherung haben nicht gewerkschaftlich organisierte Versicherungsnehmer den Baustein Arbeitsrecht in ihren Versicherungsschutz integriert. Besitzt der Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht abdeckt, bringt er die Police zum Erstgespräch mit. Fachanwalt Sudmann holt sich bei der Versicherungsgesellschaft die Kostendeckungszusage ein und rechnet sein Honorar mit der Rechtsschutzversicherung direkt ab.

Die Beauftragung eines Fachanwaltes ist in jedem Fall sinnvoll. Roland Sudmann verhandelt als Vertreter seines Mandanten mit dem Arbeitgeber, um eine Einigung zu erreichen. Erst wenn die Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, klagt er vor dem Arbeitsgericht.

Mehr unter http://www.sudmann-arbeitsrecht.de/beweislast-bei-mobbing/.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse eine Antwort