Urlaubsanspruch bei Arbeitnehmern

Jedem Arbeitnehmer steht bezahlter Urlaub zu. Urlaub ist dazu da, dem Arbeitnehmer Erholung zu gewähren, damit er nach seinem Urlaub mit frischer Energie an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Insbesondere bei kleinen Unternehmen und bei einem hohen Arbeitsanfall verzichten Arbeitnehmer oft auf ihren Urlaub. In größeren Unternehmen ist man bestrebt, dass der Urlaub während des Jahres genommen wird; alternativ wird der Urlaubsanspruch bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt, beispielsweise Ende Februar oder Ende des ersten Quartals für jeden Arbeitnehmer garantiert. Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, wird der Urlaub des Vorjahres meist ausbezahlt.

Das Bundesarbeitsgericht hat sich kürzlich mit einem Fall dieser Art befassen müssen. Ein Arbeitnehmer sammelte seine Urlaubstage und wollte diese bei seinem Austritt aus der Firma ausbezahlt haben. Ob das Unternehmen den Mitarbeiter auf seinen Urlaubsanspruch hingewiesen hat oder dies nicht getan hat – hier standen Aussage gegen Aussage.

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts nahmen bei ihrem Urteil die Arbeitgeber in die Pflicht. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass die Arbeitnehmer ihren Urlaub zu nehmen. Weiter müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass der Urlaub, wenn er nicht genommen wird, verfällt.

Für Arbeitnehmer stellt sich nun die Frage, ob der Urlaub, von dem sie glauben, dass er verfallen ist, nun doch noch verfügbar ist. Diese Frage kann Rechtsanwalt Roland Sudmann beantworten. Er ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat in seinem Tätigkeitsbereich schon vieles erlebt. Fachanwalt Sudmann vertritt Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber. Für letztere fungiert er wie eine externe Abteilung, die sich ausschließlich mit Arbeitsrecht befasst.

 

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