Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates, da sie eine zentrale Bedeutung in einer Gesellschaft haben. Der Fachanwalt für Familienrecht München kennt sich in den Rechtsfragen die die Ehe und Familie betreffen, bestens aus, falls es innerhalb der Familie zu Streitigkeiten und Unstimmigkeiten kommen sollte.
Die Familie erfüllt in einem Staat die wesentlichen Aufgaben der Reproduktion, das heißt es wird Nachwuchs gezeugt. Damit dieser gut aufwachsen kann bedarf er des Schutzes und der Fürsorge. Deshalb hat die Familie besondere Rechte innerhalb des Staates, die den Pflichten gegenüber stehen. Besonders bei Konflikten in der Familie sind viele Emotionen im Spiel, so dass ohne die Vermittlung eines Rechtsanwalts und rechtliche Klärung oft kein Konsens mehr gefunden werden kann.
Hier muss natürlich der Schutz der Schwächeren im Vordergrund stehen, denn das Gesetz ist dazu da, eine Sicherheit zu schaffen. Sonst würde immer der Stärkere seinen Willen durchsetzten. Das führt ja meist zum Scheitern der Ehe, die besonders der gegenseitigen Hilfe und Rücksichtnahme bedarf, damit sich alle angemessen entfalten können.
Das Familienrecht regelt die materiellen Rechte, zum Beispiel wer wem Unterhalt schuldet, die Erbfolge über das Güterrecht innerhalb der Ehe und die Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung.
Besonderen Schutzes bedürfen die Kinder, das elterliche Sorgerecht im Falle einer Scheidung ist oft strittig. Ebenso die Frage der Höhe des Unterhaltes für die Kinder und für die geschiedene Ehefrau. Angesichts der immer höher werdenden Scheidungsrate ist dies ein sehr häufiger Fall. Bei Streitigkeiten sind meist minderjährige Kinder betroffen. Die Aufteilung des in der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögens ist ebenfalls ein gängiger Streitpunkt.
Ein anderer Fall tritt im Falle des Todes eine. Hier muss zur Klärung der Aufteilung des Erbes die Erbfolge erlmittelt werden. Bei Erbstreitigkeiten ist die Einwirkung eines neutralen Rechtsanwaltes sinnvoll.
Die Familienstruktur ist in ständigem Wandel begriffen, die Ehefrauen sind in der Lage sich selbst zu unterhalten und können auf bessere Kinderbetreuung zurückgreifen. Durch die schwindende Abhängigkeit ist man nicht mehr bereit, Kompromisse zu machen und eine steigende Scheidungsrate ist die Folge. Veränderte Formen der Lebensgemeinschaft etwa von gleichgeschlechtlichen Paaren oder Alleinerziehenden werfen zusätzliche rechtliche Fragen auf.
Hier muss natürlich der Schutz der Schwächeren im Vordergrund stehen, denn das Gesetz ist dazu da, eine Sicherheit zu schaffen. Sonst würde immer der Stärkere seinen Willen durchsetzten. Das führt ja meist zum Scheitern der Ehe, die besonders der gegenseitigen Hilfe und Rücksichtnahme bedarf, damit sich alle angemessen entfalten können.
Das Familienrecht regelt die materiellen Rechte, zum Beispiel wer wem Unterhalt schuldet, die Erbfolge über das Güterrecht innerhalb der Ehe und die Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung.
Besonderen Schutzes bedürfen die Kinder, das elterliche Sorgerecht im Falle einer Scheidung ist oft strittig. Ebenso die Frage der Höhe des Unterhaltes für die Kinder und für die geschiedene Ehefrau. Angesichts der immer höher werdenden Scheidungsrate ist dies ein sehr häufiger Fall. Bei Streitigkeiten sind meist minderjährige Kinder betroffen. Die Aufteilung des in der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögens ist ebenfalls ein gängiger Streitpunkt.
Ein anderer Fall tritt im Falle des Todes eine. Hier muss zur Klärung der Aufteilung des Erbes die Erbfolge erlmittelt werden. Bei Erbstreitigkeiten ist die Einwirkung eines neutralen Rechtsanwaltes sinnvoll.
Die Familienstruktur ist in ständigem Wandel begriffen, die Ehefrauen sind in der Lage sich selbst zu unterhalten und können auf bessere Kinderbetreuung zurückgreifen. Durch die schwindende Abhängigkeit ist man nicht mehr bereit, Kompromisse zu machen und eine steigende Scheidungsrate ist die Folge. Veränderte Formen der Lebensgemeinschaft etwa von gleichgeschlechtlichen Paaren oder Alleinerziehenden werfen zusätzliche rechtliche Fragen auf.