Bei Problemen mit der Steuerfahndung immer Rechtsbeistand suchen

Beamte müssen sich ausweisen

Ärger mit den Steuerbehörden ist immer unangenehm, weshalb man besser gleich zu Beginn seinen Rechtsbeistand oder seinen Steuerberater informiert. Unangenehm, jedoch keineswegs selten sind Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Hier ist es dem Beschuldigten durchaus gestattet, anwesend zu sein und einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Beamten sind allerdings nicht verpflichtet, auf den Anwalt zu warten und können bereits mit der Durchsuchung beginnen. Es gibt genaue Regelungen, die für eine Durchsuchung gelten. Unter bestimmten Bedingungen ist diese auch nachts erlaubt, wobei die Beamten eher während der Geschäftszeiten vor der Tür stehen. Wichtig ist es, sich die Dienstausweise der Beamten zeigen zu lassen und natürlich müssen diese einen Durchsuchungsbeschluss vorweisen können.

Dabei sollten die Betroffenen auf das Datum besonderes Augenmerk legen. Liegt dieses länger als ein halbes Jahr zurück, besitzt der Beschluss keine rechtliche Gültigkeit mehr. Im Übrigen bedienen sich die Beamten häufig kleiner Tricks. So wird eventuell eine erfolglose Durchsuchung zunächst beendet. Die Beamten ziehen sich jedoch nur scheinbar zurück, um den Beschuldigten später bei der Beseitigung relevanter Unterlagen zu überraschen. Der Durchsuchungsbeschluss hat dann jedoch keine Gültigkeit mehr, da diese ja bereits durchgeführt wurde. Demzufolge dürfen die Ergebnisse der „zweiten Durchsuchung“ nicht verwertet werden. Sinnvoll ist es immer, sich den Durchsuchungsbeschluss zu kopieren. Und es ist genauso ratsam, sich die Personalien der Beamten zu notieren. Idealerweise verlangt man eine Visitenkarte.

Rechtsbeistand sollte schnellstmöglich informiert werden
So wie die Beamten vor Ort eintreffen, hat die Strafverteidigung einzusetzen. Man sollte wissen, dass die Steuerfahndung nicht mit einer Betriebsprüfung gleichzusetzen ist. Wenn die Beamten die strafrechtlichen Folgen bagatellisieren wollen, dient dies in der Regel nur dazu, die Beschuldigten zu einer Einlassung zu überreden. Schweigen ist besser, denn alles, was eventuell auch unbedacht geäußert wird, kann später die Verteidigung beeinflussen. Auf einen kompetenten Rechtsanwalt sollte niemand verzichten. Unter www.kanzlei-hildebrandt.de gibt es nicht nur weitere hilfreiche Ratschläge und Informationen. Man findet hier ebenso einen auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Anwalt.

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