Ein Familienanwalt hilft Paaren, die sich scheiden lassen und zu keiner Einigung kommen. In einem Fall ging es um eine Frau, die infolge ihrer Mutterschaft die Ausbildung abbrach. Sie fühlte sich in ihrer Ehe sicher und versäumte es deshalb, die Ausbildung fortzusetzen oder nachzuholen. Während der Betreuung der Kinder arbeitete sie nur nebenbei. Nach drei Jahrzehnten kam es zur Scheidung und die Frau bekam vom Gericht einen Unterhalt zugesprochen, den der Ex-Mann zahlen musste. Der Mann und sein Anwalt argumentierten, dass die Frau auch ohne eine Heirat ihre Ausbildung nicht abgeschlossen hätte und die Ehe damit keinen Nachteil für sie darstellte. Entsprechend dieser Begründung strebte der Mann an, den Unterhalt zu befristen oder herabzusetzen.
Die Richter sahen jedoch keinen Anhaltspunkt, dass die Frau anderenfalls, also ohne eine Heirat, in diese Rollenverteilung gekommen wäre und sich hauptsächlich um die Kinder und den Haushalt gekümmert hätte. Die Ausbildung, die von der Frau bereits begonnen worden war, wäre mit großer Wahrscheinlichkeit abgeschlossen worden. Diese Ausbildung zur Landschaftsgärtnerin hätte zu einem Einkommen geführt, das ähnlich hoch gewesen wäre wie das ihres Mannes. Aus diesem Grund müsste der Mann den ehebedingten Nachteil in Form des Einkommensunterschiedes durch den ermittelten Unterhalt ausgleichen, und zwar unbefristet und ohne jeden Abzug. Der ehebedingte Nachteil müsste ausgeglichen werden, sagten die Richter, auch im Hinblick auf die nacheheliche Solidarität, die aus der Dauer der Ehe und aus der wirtschaftlichen Verbindung resultiere. Auch die Lebensleistung, die von der Frau erbracht worden war, sei ein wichtiger Faktor. Nur mit der Unterstützung eines Familienanwalts kann man solche Fälle erfolgreich vor Gericht verhandeln. Gut ist es, wenn der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin dazu in der Lage ist, hochgefahrene Emotionen wieder auf die Sachebene zurück zu bringen. Auf der Webseite http://www.ute-schniering.de/ wird ein Ansatz vorgestellt, der genau nach diesem Prinzip arbeitet.