Unzulässige Bevorteilung einer Arbeitnehmerin | Vorzugsbehandlung

Ignorierte Beschwerden von Mitarbeitern

Seit gut einem Jahr flatterten Herrn Heinrich, Geschäftsführer eines Energielieferanten und Auftraggeber der Aaden Detektive Düsseldorf, zunehmend aufgelöstere Beschwerden von Mitarbeitern über das Verhalten seines Teilhabers Herrn Willich auf den Tisch. Es gebe eine Kollegin, die durch Verfehlungen im Arbeitsalltag und untragbaren Umgang mit dem Team ständig negativ auffalle, allerdings immun scheine gegen jede Art von Kritik, da Herr Willich stets seine schützende Hand über sie halte. Als Herr Heinrich irgendwann der Beschwerden genug hatte, wollte er die unbeliebte Kollegin, Frau Eicken, abmahnen, doch Herr Willich verhinderte dies mit aller Vehemenz. Somit fand Herr Heinrich die Berichte seiner Angestellten über das ungewöhnlich protektive Verhalten seines Teilhabers gegenüber dieser Angestellten bestätigt.

Er hinterfragte die Gründe für diese Bevorteilung einer bestimmten Mitarbeiterin, die sehr zum Ärger der restlichen Belegschaft stattfand und das Betriebsklima schädigte. Direkt auf die Angelegenheit angesprochen, teilte Herr Willich mit, dass er Frau Eicken einfach für eine fähige Arbeitnehmerin halte und nichts auf sie kommen lassen wolle – mehr stecke nicht dahinter. Sein Partner allerdings glaubte ihm nicht, sondern beauftragte die Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf mit der Überprüfung der Beziehung zwischen Willich und Eicken.

Eruierung der Hintergründe dieser Bevorteilung

Eine Bevorteilung einzelner Arbeitnehmer durch einen Vorgesetzten kann aus vielerlei Motiven heraus erfolgen: schlichte Sympathie, eine Affäre, ein Druckmittel seitens des Arbeitnehmers (z.B. ein kompromittierendes Geheimnis), gemeinsam verfolgte illegale Aktivitäten etc. Gerade die letzteren beiden Punkte sind natürlich potentiell betriebsgefährdend für die auftraggebende Firma und stellten deshalb eine akute Besorgnis für Herrn Heinrich dar. Die Aaden Detektive Düsseldorf sollten nun durch Observationen prüfen, welche Art von Verbindung zwischen den beiden Verdächtigen bestand. Wir schlugen Herrn Heinrich außerdem die Einschleusung eines Ermittlers in das Unternehmen vor, jedoch sei dies laut dem Geschäftsführer im Funktions- und Aufenthaltsbereich der Zielpersonen nicht möglich.

Heimliches Treffen in der Mittagspause

Unsere Wirtschaftsdetektive aus Düsseldorf nahmen Herrn Willich an einem zuvor mit dem Klienten vereinbarten Morgen vor seinem Einfamilienhaus auf, das er zusammen mit seiner Ehefrau und zwei Kindern bewohnte. Er fuhr geradewegs zur Arbeit und stellte sein Fahrzeug auf einem zugehörigen Parkdeck ab. Anschließend begab er sich in die Büroräumlichkeiten. Da es sich um einen recht großen Komplex mit mehreren Ausgängen und insgesamt vier Parkbereichen handelte, waren drei unserer Düsseldorfer Detektive an dieser Personenüberwachung beteiligt. Einer der Ermittler unternahm eine Nahfeldsuche nach Frau Eickens Fahrzeug und wurde – trotz der drei Parkbereiche am, unter und auf dem Gewerbekomplex – erst in einer Nebenstraße fündig.

In der Mittagspause parkte Herr Willich sein Auto um und stellte es in dieselbe Nebenstraße. Die unbeliebte Mitarbeitern befand sich dabei zunächst nicht in seiner Begleitung. Jedoch setzte sich Herr Willich eine ganze Weile in sein Fahrzeug und nach knapp zehn Minuten erschien auch die andere Zielperson der Aaden Detektei Düsseldorf. Sie stieg auf der Beifahrerseite zu, beide blieben gemeinsam knapp fünfzehn Minuten im Auto und gingen anschließend getrennt zurück ins Büro. Wegen verregnetem Wetters und diesiger Sichtverhältnisse ließ sich für die eingesetzten Observanten leider nicht eruieren, was die beiden Personen im Auto taten.

Abschied mit Körperkontakt

Nach Feierabend kamen die beiden Zielpersonen unserer Düsseldorfer Wirtschaftsdetektive gemeinsam zu ihren Fahrzeugen gelaufen. Beim Abschied gab es Körperkontakt, ob es sich dabei allerdings lediglich um eine Umarmung oder auch um einen Kuss gehandelt hatte, konnte aus diskreter Entfernung nicht beurteilt werden, da zum schlechten Wetter auch noch Dunkelheit hinzugekommen war, die die Sicht nochmals verschlechterte. Nach der Abfahrt fuhren Herr Willich und Frau Eicken eine ganze Weile hintereinander her, bis sich Herr Willich mit Lichthupe von seiner Untergebenen verabschiedete und in Richtung seines Einfamilienhauses abbog.

Rendezvous im Restaurant – mit Detektiv

Am nächsten Tag sollte die Observation durch unsere Privatdetektive aus Düsseldorf aus Kostengründen erst gegen Feierabend der Zielpersonen begonnen werden. Dieses Mal standen beide Zielfahrzeuge auf dem Parkdeck des Gewerbekomplexes, allerdings in einiger Entfernung zueinander. Nach Arbeitsschluss fuhr zunächst nur Frau Eicken aus der Ausfahrt und hielt anschließend zwei Querstraßen weiter am Seitenstreifen. Herr Willich folgte kurze Zeit später, fuhr in dieselbe Querstraße hinein und gab seiner Angestellten mit der Lichthupe ein Signal, woraufhin diese umgehend den Seitenstreifen verließ und ihrem Vorgesetzten folgte. Einige Kilometer weiter stellten beide ihre Kfz auf dem Parkplatz eines Restaurants ab und betraten die Gaststätte im Anschluss Hand in Hand. Ein Ermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf folgte, setzte sich an einen Tisch mit guter Sicht auf die Zielpersonen und bestellte – um den Schein zu wahren – einen Salat.

Der Detektiv konnte beobachten, wie sich Chef und Angestellte innig an den Händen hielten, tiefe Blicke austauschten und ab und an auf den Mund küssten. Sie speisten in reger Konversation. Nach dem Verlassen des Restaurants blieben Willich und Eicken an ihren Fahrzeugen stehen, umarmten sich und schmusten eine ganze Weile. Schließlich konnten sie sich voneinander loseisen und fuhren jeder in seinem Fahrzeug ab. Der Firmenteilhaber unserer Auftraggeber der Aaden Detektei Düsseldorf begab sich geradewegs zurück zu Frau und Kindern.

Weitere Observation bringt zusätzliche Bestätigung

Herr Heinrich, der Geschäftsführer des Energielieferanten, wünschte nach Rücksprache mit unseren Wirtschaftsermittlern, die Ergebnisse rückzuversichern, indem man noch einen weiteren Observationstag anhängen würde. Dieser sei hier in Kürze zusammengefasst: Erneut begaben sich die beiden Zielpersonen nach Arbeitsende gemeinsam in ein Restaurant (ein anderes als am Vortag), speisten dort und wurden im Anschluss in Herrn Willichs Fahrzeug sehr innig – den genauen Grad dieser Innigkeit erforschten die eingesetzten Aaden Detektive Düsseldorf aus Diskretionsgründen nicht.

Der Auftraggeber erhielt am nächsten Tag die Auswertung der Erkenntnisse und erklärte den Auftrag unter Aussprechung seines Dankes für beendet. Welche Schritte er mit Hilfe der Beweise der Aaden Wirtschaftsdetektei Düsseldorf unternahm, ist uns leider bis dato nicht bekannt, da er es zum Zeitpunkt des letzten Kontaktes selbst noch nicht so recht wusste.

Hinweis

Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Düsseldorf
Elisabethstraße 11
D-40217 Düsseldorf
Telefon: 0211 9874 011-0
Fax: 0211 9874 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-duesseldorf.de
Web: http://www.aaden-detektive-duesseldorf.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

Quellen:
Unzulässige Bevorteilung einer Arbeitnehmerin | Beeinflussung
Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz | Vorzugsbehandlung (Fallbeispiel)

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