Soll man bei der Hochzeit einen Ehevertrag abschließen?

Ehevertrag ja oder nein? Benötigt man dafür einen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht? Was wird in einem Ehevertrag festgelegt? Diese Fragen stellen sich jedes Jahr zahlreiche Paare vor ihrer Hochzeit. Im allgemeinen geht man das von aus dass man mit dem Ehevertrag mögliche Streitigkeiten bei der Scheidung verhindern oder zumindest einschränken kann. Grundsätzlich ist es aber so, dass in Österreich das Prinzip der Gütertrennung herrscht, während der Ehe erzielte Ersparnisse sowie das Gebrauchsvermögen sowie der Zugewinn werden im Falle der Scheidung aufgeteilt. Rein rechtlich ist ein Ehevertrag also nicht unbedingt nötig, er kann aber oft sinnvoll sein.

Allgemeines zum Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist dann sinnvoll wenn die Vermögensverhältnisse der beiden Ehepartner sehr unterschiedlich sind, wenn also beispielsweise ein Partner sehr viel Vermögen in die Ehe einbringt. Ebenso ist ein Ehevertrag für Unternehmer anzuraten.
Der Ehevertrag regelt nun wie Zugewinne während der Ehe bei einer Scheidung aufgeteilt werden, welche Dinge von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden. Es kann ja sein dass ein Ehepartner sehr gut verdient, wesentlich mehr als der andere Ehepartner, und daher wesentlich mehr an Geldsumme in die Ehe einbringt. Über die Jahre können da sehr große Summen zusammenkommen die dann einfach 50:50 aufgeteilt werden würden. Oder ein Ehepartner bringt zum Beispiel ein großes Haus mit in die Ehe und investiert dann selbst auch in Renovierungen, Umbauten, auch diese Summen würden dann aufgeteilt werden.
Daraus resultieren dann häufig aufwändige, teure und mühsame Scheidungsverfahren, mit einem Ehevertrag kann man das verhindern.
Im Ehevertrag wird nun festgelegt, welche Dinge von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen werden. Man legt also beispielsweise fest, dass das sehr hohe Einkommen eines Ehepartner nicht oder nur zu einem Teil dazuzählt. Oder man legt fest wie zum Beispiel Aktiengewinne (von Aktien die eben nicht gemeinsam gekauft wurden) aufgeteilt werden soll.
Soll man nun einen Ehevtrag erstellen? Empfehlenswert ist es auf jeden Fall. Denn wenn später eine Ehe zu Brüche gehen sollte ist es meistens sehr schwierig einen Konsens zu finden, und vor allem die Aufteilung (größerer) Vermögenssummen schafft großes Konfliktpotenzial. Wenn dann die Ehepartner nicht mehr gut aufeinander zu sprechen sind ist ein gröberer Rechtsstreit oft vorprogrammiert. Der Ehevertrag, abgeschlossen am Anfang der Ehe, kann dies verhindern und gibt den Ehepartner auch Sicherheit.

Wie erstellt man einen Ehevertrag?

Erstellen kann man einen Ehevertrag selbst, allerdings können dabei oft Dinge übersehen werden oder Formfehler passieren – Dinge die bei einer Scheidung dann dafür verantwortlich sein können dass bei Gerichtsverfahren der Ehevertrag teilweise oder ganz für ungültig erklärt wird. Es ist daher sinnvoll den Ehevertrag einem Anwalt für Scheidungsrecht zur Ansicht und Kontrolle vorzulegen, oder den Ehevertrag gleich von diesem aufsetzen zu lassen. Beglaubigt muss einen Ehevertrag dann sowieso von einem Notar werden.

Fazit

Ganz allgemein sollte man den Ehevertrag nicht als Zweifel eines Ehepartners an dem anderen sehen, sondern eher als Absicherung für den Fall der Scheidung, der (hoffentlich) nie eintreten wird, ähnlich einer Lebensversicherung.
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