Gewerbekunden und die Mietkaution

In vielen Branchen boomt es und die Existenzgründungen nehmen zu. Deshalb werden viele Immobilien gesucht. Das kann ein Laden sein, wo die Geschäftsinhaberin ihre neue Kollektion den Kunden präsentiert. Andere erfüllen sich den Traum von einem eigenen Restaurant. Auch hier werden Immobilien gesucht. Das Angebot ist gut und so werden die passenden Lokalitäten gefunden. Der erste Eindruck ist ausgezeichnet und so werden sich Vermieter und der neue Mieter bald einig. Aber jetzt gibt es eine Verwirrung bei dem neuen Mieter, denn der Vermieter verlangt eine Mietkaution. Jetzt muss sich erst einmal der Existenzgründer schlaumachen. Deshalb sucht er im Internet nach umfangreichen Informationen. Er findet einen Webauftritt und mit einem Klick findet der Mieter Hinweise zur Mietkaution für Gewerbekunden. So ist es auch bei gewerblichen Mietverträgen üblich das der Mieter eine Mietkaution zu zahlen hat. Der Unterschied zum Wohnraum besteht, dass es hier keine Obergrenze festgelegt ist.
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Versicherungsvergleich leicht gemacht


Bei einem Mietvertrag bei einem Wohnraum gilt nach dem BGB eine Obergrenze. Diese beträgt bis zu drei Nettomonatsmieten. Diese gesetzliche Regelung entfällt bei der Vermietung von Gewerberäumen. In einigen Fällen kann das, bis das Sechsfache der Kaltmiete ausmachen. Das ist viel Geld für ein junges Unternehmen. Bei einem weiteren Klick auf dem Anbieter werden Tipps zur Mietkaution gegeben. In der Vergangenheit wurde diese Mietkaution oft als Barzahlung geleistet. Das riss aber oft ein dickes Loch in das finanzielle Budget. Jetzt gibt es aber weitere Alternativen und so haben sich die Bürgschaften durchgesetzt. Das nehmen viele Unternehmer in Anspruch bei der Anmietung von gewerblichen Mietflächen. Mit einem Klick kommt es dann gleich zum Vergleich und hier wird viel Geld gespart.

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