LB Detektei – Erfahrene Detektive fuer Privat- u. Wirtschaftsrecht

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bis zu 6 Wochen kann diese, wie jedem Arbeitnehmer bekannt ist, in Anspruch genommen werden, bevor man durch das niedrigere Krankengeld mit Einschraenkungen rechnen muss. Diese Regelung ist ein wichtiger Baustein der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern und entsprechend sollte jeder Arbeitnehmer froh sein, wenn diese lange erhalten bleibt.

Leider gibt es aber immer wieder viele schwarze Schafe unter den Arbeitnehmern, die diese Leistung, die der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist zu leisten, schamlos ausnutzen. Damit wird nicht nur dem einzelnen Unternehmen ein Schaden zugefuegt, sondern auch dem Sozialsystem ein Schlag versetzt. Diese sogenannten “Blaumacher” treiben es haeufig noch auf die Spitze, indem sie nicht nur ein paar freie Tage unter Vorspiegelung falscher Tatsachen beim Arzt, der eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung ausstellt, erschleichen, sondern dann auch noch in dieser Zeit anderweitig Arbeiten ausfuehren und sich dafuer entlohnen lassen.

Diese Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, da sie sowohl soziale als auch wirtschaftliche Folgen hat. Jeder Unternehmer, der einen Mitarbeiter im Verdacht des Lohnfortzahlungsbetruges hat, wird daher schnell handeln und die Tatsachen klarstellen wollen. Wenn ein Anfangsverdacht besteht, sollte allerdings die Hilfe professioneller Ermittler in Anspruch genommen werden. Schliesslich koennte der Mitarbeiter tatsaechlich krank sein und sich zu Recht ungerechtfertigt angegriffen fuehlen. Dies wuerde zu weitaus schwierigeren Verwicklungen fuehlen.

Das geschulte Personal der Detektei Lb http://www.lb-detektive.de/ kann sehr viel diskreter als der Unternehmer selbst bei der Ermittlung zu Werke gehen. So wird der Unternehmer schnell erfahren, ob der Arbeitnehmer tatsaechlich erkrankt ist und alles unternimmt, um seine Gesundung voranzutreiben, oder ein Fall von Lohnfortzahlungsmissbrauch vorliegt. Ein besonders eklatanter Fall des Lohnfortzahlungsbetruges liegt dann vor, wenn die Privatermittler einen Arbeitnehmer ertappen, der waehrend der angeblichen Erkrankung bei einem anderen Unternehmen schwarz eine Taetigkeit ausuebt. Hier muss sofort ein Riegel vorgeschoben werden.

Nun sollten Unternehmer allerdings auch nicht dem Irrglauben nachhaengen, dass der arbeitsunfaehige Arbeitnehmer das Haus garnicht verlassen sollte. Deshalb ist bei einer selbstdurchgefuehrten Stichprobe auch selten die Wahrheit herauszubekommen. Solange der Arbeitnehmer keine strikte Bettruhe oder Schonung verordnet bekommt, ist der Zoobesuch mit den Kindern, der Stadtbummel, der Waldspaziergang und selbst ein Besuch in der Discothek nicht untersagt. Zwar sieht es natuerlich nicht gut aus, wenn ein Krankgeschriebener sich in aller Oeffentlichkeit amuesiert, jedoch zieht dies nicht automatisch einen Lohnfortzahlungsbetrug nach sich. Schliesslich erfordern manche Krankheitsbilder gerade die Bewegung an der frischen Luft. Da die Detektive sich allerdings ueber einen laengeren Zeitraum an die Fersen des Arbeitnehmers heften werden, koennen auch Unterschiede erkennbar werden. Denn der Besuch der Disco sieht doch anders aus, als eine Kellnertaetigkeit.

Natuerlich sollten sich Unternehmer nicht ausnutzen lassen, aber bei der Beurteilung eines Mitarbeiters auch die notwendige Sorgfalt nicht aus den Augen verlieren. Daher ermittelt die Detektei Lb http://www.lb-detektive.de/privatkunden/beweise-fuer-straf-und-zivilrecht/ immer im Umfeld des Mitarbeiters auf sehr diskrete Art. Damit lassen sich im Fall einer Lohnfortzahlungsausnutzung sachdienliche Beweise von den Privatermittlern sammeln und dokumentieren. Bilder des Mitarbeiters bei der Schwarzarbeit auf einer Baustelle beispielsweise koennen dazu gehoeren. Mit den gelieferten handfesten Beweisen lassen sich dann die arbeitsrechtlichen Schritte einleiten die bei einer Lohnfortzahlungshinterziehung angemessen sind. Im Regelfall kann dies zu einer fristlosen Kuendigung fuehren, die auch vor einem Arbeitsgericht durchgesetzt werden kann.

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