Was ist beim Tuning des Autos erlaubt?

Ein paar breite Reifen aufgezogen, die Pferdestärken nach oben korrigiert und schon ist der Wagen verändert. Doch es ist nicht alles gestattet, was einem gefällt.

Es spielt keine Rolle, für welche Tuningteile sich man entscheidet, fast jede Veränderung am Wagen bedarf einer Genehmigung, da ansonsten die Betriebserlaubnis enden kann.

Dachmodule sind einfach und leicht einzubauen. Spezifische, meist sehr anspruchsvolle Umrüstungen wie zum Beispiel der Austausch eines größeren Motors müssen durch eine Einzelabnahme von einem Sachverständigen begutachtet und abgenommen werden. Die anfallenden Kosten können sehr unterschiedlich sein und in einzelnen Fällen durchaus mehrere Tausend Euro betragen. Deswegen sollten Korrekturen ohne Grundlage eines Gutachtersunbedingt vor dem Einbaumit einer Prüforganisation oder einem Sachverständigen abgeklärt werden.

Bei Lieferung der Tuningteile ist meistens ein Teilegutachten beigefügt. Nach Abschluss des Einbaus wird durch einen Sachverständigen der richtige Einbau der Tuningteile und die Befolgung der damit gekoppelten Auflagen gecheckt.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird oft bei einfach zu befestigen Teilen mitgeliefert. Das trifft zum Beispiel auf Leichtmetallfelgen zu. Ist die ABE für diesen Fahrzeugtyp freigegeben, können die Tuningteile ohne weiteres montiert werden. Eine Vorführung bei einem Sachverständigen ist nicht erforderlich. Die ABE-Papiere müssen jedoch immer mitgenommen werden.

Diverse Teile, zum Beispiel Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) vorweisen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle rechtskräftig. Deswegen ist vor dem Erwerb die Information besonders wichtig, ob die Tuningteile auch für das Fahrzeug erlaubt sind. In den meisten Fällen muss nach der erfolgten Umrüstung der Wagen einem Sachverständigen vorgeführt und die Veränderung in den Papieren eingetragen werden.

Eine EG-Betriebserlaubnis ist weitestgehend mit der ABE gleichzusetzen und ist für den kompletten EU-Raum rechtskräftig. Werden Tuningteile mit der EG-Betriebserlaubnis angeboten, muss der Wagen nicht vorgeführt werden. Die EG-Betriebserlaubnis muss immer mitgenommen werden.

Die Fahrzeugversicherung und auch teilweise das Finanzamt sind an nachträglich angebrachten Teilen oder Abänderungen interessiert. Nicht alle nachträglich eingebauten Teile sind durch die normale Kaskoversicherung abgedeckt. Der Versicherungsvertrag enthält eine Auflistung, in der alle mitversicherten Teile aufgeführt sind. Das Finanzamt interessiert sich für den Wagen, falls durch das Tuning der Hubraum oder die Abgaseinstufung verändert wurde.

Besitzt das Tuningteil keine ABE aber ein Gutachten, dann ist die Abnahme und der Eintrag in die Fahrzeugpapiere durch einen Gutachter erforderlich. Besitzen Tuningteile nur ein Teilegutachten vom Hersteller, ist der Besuch eines Sachverständigen oder einer Prüforganisation verpflichtend, ansonsten erlischt die komplette Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

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