Firmengründung in den USA

Die Neugründung stellt nicht nur hierzulande Unternehmer immer wieder vor eine schwierige Aufgabe, auch in den USA ist eine Firmengründung eine große Herausforderung – vor allem für europäische Unternehmen, die beabsichtigen in den USA eine Tochtergesellschaft zu  gründen. Der Schritt ins Ausland eröffnet einem Unternehmen allerdings viele Chancen und eine Reihe neuer Möglichkeiten.

Vorteile der Gründung in den USA
Eigene Vertriebsmöglichkeiten vor Ort ermöglichen eine verbesserte Etablierung am US-Markt sowie einfachere und direktere Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Durch eine Außenstelle bzw. eine Tochtergesellschaft in den USA wird Kunden und Kooperationspartnern Beständigkeit und Ernsthaftigkeit der unternehmerischen Tätigkeit signalisiert.

Vertriebsvorteile
Ein lokaler Ansprechpartner ohne Zeitverschiebung zur MEZ gewährleistet besseren Service sowie einfachere Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Wie Studien mittlerweile erwiesen haben, verschenken Unternehmen ohne lokale Betriebsstätte einiges an Geschäftspotential.

Niedriges Stammkapital
Die Gründung einer US-Gesellschaft ist in den meisten Fällen – verglichen mit der Gründung einer europäischen GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € – um ein Vielfaches kostengünstiger und vor allem auch zeitsparender. Die Gründung einer US-Gesellschaft erfordert weder den Nachweis noch die tatsächliche Einzahlung des Stammkapitals.

Haftungsbegrenzung
Im Falle einer Insolvenz haftet lediglich die Corporation – vergleichbar mit einer deutschen GmbH – und nicht die Aktionäre mit ihrem Privatvermögen.

Steuervorteile
Gerade im Bereich „Steuern“ bieten sich für Unternehmen große Vorteile gegenüber europäischen Modellen. In den USA beträgt die Körperschaftssteuer (sogenannte Federal Taxation) für aktive Gesellschaften nur 15% bei einem Jahresgewinn von bis zu 50.000 USD. Der Höchstsatz beträgt 34%. Besondere Vorteile bieten sich für Gesellschafter einer Limited Liability Company (LLC). Die Gewinne einer LLC können wahlweise als Körperschaftsgewinne oder persönliche Gewinne der Gesellschafter versteuert werden.

Anonyme Gründung
Anders als in Deutschland besteht in einigen US-Bundesstaaten keine Verpflichtung als Gründer oder Firmeninhaber Namen sowie private Daten anzugeben. Auch eine besondere Form der Doppelfunktion ist durchaus erlaubt. So kann eine einzige Person gleichzeitig die Funktion des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates und des Funktionärs innehaben.

Gründungsprozess – Corporation Gründung
Um eine Corporation zu gründen, genügt es, im Gründungsstaat einen Bevollmächtigten zu beauftragen. Dieser sogenannte Registered Agent kann die eigentliche Gründung durchführen. Die Formalitäten in den USA sind im Vergleich zu Europa bzw. Deutschland recht gering gehalten. So genügt es, die Statuten der Corporation (Certificate of Incorporation) beim Secretary of State einzureichen. Anforderungen und Inhalt sind von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich.

Verpflichtend sind meist anzugeben:

-        Unternehmenszweck
-        Name und Adresse der Gründer
-        Name und Adresse der Mitglieder des Board of Directors

Es gibt in den USA allerdings kein Handelsregister, das das Bestehen eines Unternehmens nachweist und eine umfassende Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion zu erfüllen hat. Um die Firmengründung nachweisen zu können, erteilt das Secretary of State ein sogenanntes Certificate of Good Standing.

Informationen und Seminare für Firmengründer
Da die Firmengründung in den USA zwar recht unbürokratisch abläuft, allerdings in jedem Bundesstaat unterschiedliche Anforderungen an die Gründer gestellt werden, sollte man sich im Vorfeld unbedingt ausreichend informieren bzw. spezielle USA-Gründerseminare besuchen. Solche Seminare werden beispielsweise von „The German American Trade Association“ angeboten. Die Seminare finden 4 Mal im Jahr in Deutschland sowie 1 Mal in den USA statt. Weiterführende Informationen zu Terminen und Programmablauf finde sich unter http://american-trade.org/veranstaltungen/

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