Die Lohn- und Gehaltsabrechnung setzt sich aus verschiedensten Komponenten wie der Lohnsteuer, den Sozialversicherungsbeiträgen und dem Solidaritätszuschlag zusammen.
Welcher Teil des Lohnes an wen geht, erklärt dieser Text. Nähere Informationen zur Höhe der Lohnsteuer findet man im Internet oder in Nachschlagewerken, die das Thema Buchhaltung betreffen.
Der Brutto- Lohn ist der Lohn, der niemals so auf dem Konto vorzufinden ist. Der auf dem Konto eingehende Lohn ist der Netto- Lohn, der nach allen Abzügen ausgezahlt wird und zur bildlichen Vereinfachung das Geld ist, mit dem man im gleichnamigen Marken- Discount einkaufen gehen kann.
Die Lohnsteuer variiert je nach Familienstand und Anzahl der Kinder. Ab einer Anzahl von vier Kindern lebt man, falls man verheiratet ist, beinahe Lohnsteuer frei, die normalerweise um die 20% des gesamten Brutto- Lohns und damit einen nicht unwesentlichen Anteil ausmacht. Der Staat verwendet sie für die Instandsetzung von Straßen, Gehältern von Staatsdienern oder auch für Bildung und viele weitere Bereiche.
Als Sozialversicherungsbeiträge gelten diverse Versicherungen und selbstverständlich zählen die Pflicht- Versicherungen, die als Arbeitgeber unumgänglich sind, dazu.
Dabei werden die Versicherungsbeiträge der nachfolgenden Versicherungen immer auf Arbeitgeber und -nehmer aufgeteilt beziehungsweise halbiert.
Die Arbeitslosenversicherungen befindet sich mit 6,5% des monatlichen Brutto- Lohns auf Platz zwei der abzugebenden Beträge und dient der Vorsorge, falls der Fall der Arbeitslosigkeit eintreten sollte und gewährleistet zumindest im ersten Jahr bei vorheriger zwölf monatiger Tätigkeitsausübung ein annehmbares Gehalt, das nur kleine Abweichungen zu dem vorherigen Gehalt aufweist.
Die Beiträge der Rentenversicherung machen 1,7% des Brutto- Lohns aus. Hierbei zahlt die neue Generation für die heute bereits Rente beziehenden Mitbürger ein und sichert sich somit ihre eigene Rente. Anpruch auf eine staatliche Rente hat nur, wer eine Mindestanzahl an Arbeitsjahren in Deutschland abgeleistet hat und selbstverständich in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Die Krankenversicherunsbeiträge können je nach gewählter Krankenkasse zwischen 9% und 14,5% des Brutto- Lohns schwanken und werden ebenfalls von beiden Parteien halbiert getragen. Sie dient der im Krankheitsfall entstehenden Umkosten für das Unternehmen und garantiert Krankengeldszahlungen in besonders schweren beziehungsweise langwierigen Krankheitsfällen und gleichzeitig Arbeitsausfällen, die Beispielweise bei Krebserkrankungen oder durch einen schweren Unfall ausgelöst werden können. Desweiteren sichert eine Krankenversicherung die Vorsorge von sich selbst und der eigenen Familie, denn Kinder werden grundsätzlich über die gesetzliche Krankenversicherung familienversichert und werfen keinen zusätzlichen Kosten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung auf.
Als letztes existiert ein Solidaritätszuschlag, der zum Aufbau der neuen Bundesländern und damit für eine wirtschaftliche Angleichung an die alten Bundesländer eingesetzt wird und sich auf 7,5% des Brutto- Lohns beläuft. Zu tragen ist er ausschließlich vom Arbeitnehmer
Da sich die Arbeitgeber und -nehmer die Sozialversicherungsbeiträge teilen, ergeben diese nach Halbierung einen abzuziehenden Prozentsatz von Summe rund 38%, wobei hier von Höchstwerten bei allen Versicherungen sowie der Lohnsteuer ausgegangen wird.
Weitere Informationen Lohnsteuer betreffend, sind in diversen Medien einzuholen.