Das Risiko Fahruntauglichkeit

Es ist ein erstaunlicher Wert, doch leider Realität. Drei von vier Autofahrern setzen sich ans Steuer, obwohl sie sich dafür nicht fit genug fühlen. Der Grund aber ist längst nicht nur Alkohol, sondern immer öfter auch das voranschreitende Alter des Fahrers und den damit in der Regel schlechter werdenden Gesundheitszustand, der die Fahrtüchtigkeit merklich beeinträchtigt. Denn mit dem Alter nimmt nun einmal die Zahl der Erkrankungen zu, die zur Einnahme von Medikamenten führen. Diese wiederum haben Neben- und Wechselwirkungen zur Folge, die in vielen Fällen mit der Wirkung von Alkohol vergleichbar sind. Dies bedeutet, dass auch durch Tabletten das Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen abnimmt und sich der Fahrer unwohl sowie müde fühlt. In solch einer Situation muss der Verkehrsteilnehmer dann immer selbst einschätzen, ob er noch sicher fahren kann, denn eine Faustregel bzw. Promillegrenze wie beim Alkohol gibt es hierbei nicht. Anstatt sich das aber zu hinterfragen, ignorieren viele Betroffene ihre Erkrankung und die Nebenwirkungen von Medikamenten. Für sie ist die Freiheit und Unabhängigkeit  dann oft wichtiger, als die eigene Sicherheit und die der anderen. Dabei kann sich schon eine kleine Erkältung auf die Konzentration und Fahrtüchtigkeit auswirken. Und es spielt dabei auch keine Rolle, ob ein Arzneimittel mit oder ohne Rezept erhältlich ist, da schon die Einnahme eines Hustenblockers die Reaktionsgeschwindigkeit verlangsamen kann. Eine besondere Vorsicht sollte dann gelten, wenn Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie antiallergisch wirkende Arzneimittel eingenommen werden, die auf das zentrale Nervensystem wirken. Kritisch zu betrachten sind vor allem rezeptpflichtige Medikamente gegen Epilepsie, Psychopharmaka sowie Schmerz- und Schlafmittel, die die Fahrtauglichkeit enorm beeinträchtigen. Sollte hierzu auch noch Alkohol getrunken werden, kann das die Wirkung noch verstärken.
Doch nicht nur einnahmepflichtige Medikamente können zur Fahruntauglichkeit führen, sondern auch ambulante Operationen. So gilt beispielsweise ein absolutes Fahrverbot, wenn der Zahnarzt unter Betäubung die Weisheitszähne gezogen hat oder aber beim Patienten eine Magen- Darmspiegelung durchgeführt wurde. Selbst nach einer Behandlung am Auge, die ohne Betäubung bzw. Narkose vonstattenging, darf ein Patient nicht ans Steuer, da das Sehvermögen dadurch zu sehr eingeschränkt sein kann. Nach Paragraf 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) darf nur der fahren, wer auch körperlich und geistig dazu in der Lage ist.
Wie sich ein Medikament dabei auf die Fahrtauglichkeit auswirkt, kann der Patient aus dem Beipackzettel oder in der Apotheke erfahren. Aber auch der behandelnde Arzt ist verpflichtet über den Gesundheitszustand und die Folgen für die Fahreignung aufzuklären. Allerdings steht der Arzt unter Schweigepflicht und darf die Informationen über seine Patienten weder an die Polizei noch die Führerscheinstelle weiterreichen, die letztlich über den Entzug der Fahrerlaubnis entscheidet. Eine Ausnahme besteht für den Arzt nur dann, wenn er den Patienten darüber aufgeklärt hat, wegen seiner Erkrankung fahruntüchtig zu sein, dieser trotz Warnung aber weiter Auto fährt. Da der Autofahrer damit grob fahrlässig handelt, kann das schnell auch zum Problem mit der Autoversicherung führen. Sollte es dadurch zu einem Unfall kommen, wird die Polizei schnell feststellen, dass der Fahrer fahruntauglich ist und das in einem Bericht an die Führerscheinstelle weiterleiten. Neben dem Schaden den der Fahrer in diesem Fall selbst tragen muss, werden gegen ihn auch zwei Verfahren eingeleitet. Zum einen ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft und zum anderen ein Verfahren bei der Führerscheinstelle.

Über Jaguardo

Ich bin 37 Jahre alt und Experte für Autoversicherungen und Verkehrsrecht.
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